Mag. rer. publ. (Magister der Verwaltungswissenschaften)
Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Regierungsoberamtsrat a. D.
Fachanwalt* für Agrarrecht
Fachanwalt* für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt* für Verwaltungsrecht
* Freiwillige Rückgabe der Fachanwaltszulassungen ab 01.01.2026.
Hinweis:
Die freiwillige Rückgabe meiner Fachanwaltszulassungen berührt selbstverständlich nicht meine Zulassung als Rechtsanwalt, die weiterhin besteht.
Eine Fachanwaltszulassung ist ein Nachweis dafür, dass der jeweilige Anwalt sich besondere fachtheoretische und praktische Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat. Jeder Anwalt kann alle Rechtsgebiete abdecken und muss nicht zur Bearbeitung bestimmter Fälle in einem Rechtsgebiet eine Fachanwaltszulassung nachweisen, die man durch die Teilnahme an entsprechenden 120-stündigen (Vollzeitstunden) Fachanwaltslehrgängen und dem Nachweis entsprechend bearbeiteter Mandate (regelmäßig 120 – 150 praktische Fälle) in dem jeweiligen Gebiet und bestandener Prüfung und einer jährlichen Verpflichtung, mindestens 15 Zeitstunden an Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, erlangt.
Als jemand, der sich nahezu täglich mit entsprechenden Newslettern, Fachzeitungen wie juris, u.ä. weiterbildet und auf dem aktuellen Stand hält und zwar aus meiner Motivation heraus, dem Vertrauen, welches meine Mandanten mir mit Mandatsübergabe entgegenbringen, gerecht zu werden, tue ich auch weiterhin das aus meiner Sicht Nötige. In einem hochkomplexen und differenzierten Rechtssystem einer Gesellschaft bringt eine Fachanwaltszulassung eben „nur“ den Hinweis, dass besondere und spezifische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet vorhanden sind, was aber auch ohne Fachanwaltszulassung bei Rechtsanwälten/innen stets vorliegen kann, die sich von sich und aus sich heraus fortbilden, was ich auch weiterhin leisten werde. Hiervon kann sich jeder überzeugen; es bedarf hierfür ab nun aber keiner übergeordneten und im Grunde staatlichen Kontrolle mehr für Personen, die mit zwei Staatsexamina Nachweise für das Vorhandensein systematischer Kenntnisse erbracht haben. Insofern stellen solche Fachbezeichnungen oder Fachtitel nicht ein Zeichen für ein mancherorts ggfs. vorhandenes Denken im „höher, schneller oder besser“ dar, sondern nur ein Zeichen für eine vorhandene Bereitschaft, sich durch Spezialisierung und Qualifizierung in bestimmten Teilbereichen in den Dienst der rechtsuchenden Menschen bzw. Mandanten stellen zu können. Mehr nicht - und so gehe ich meinen Weg als Anwalt mit dem/n in all den Jahren erworbenen Wissen und Erfahrungen weiter und mache mich lediglich frei von den Dingen, die mich bei genauer Besicht davon abhalten, dies zu tun.
Vita/Berufliche Tätigkeiten:
Mitgliedschaften bis Ende 2024:
Tätigkeitsschwerpunkte:
