Vergütung

Meine Vergütung richtet sich nach den Festlegungen in einer Vergütungsvereinbarung, die ich mit meinen Mandanten bei Übertragung des Mandats abschließe.

Die Vereinbarung basiert darauf, dass grundsätzlich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt, jedoch hierüber nicht gedeckter Aufwand des Anwalts auf Grundlage einer Zeiterfassungsliste erfasst und ggf. zu honorieren ist. Hierzu führt die Kanzlei eine Zeiterfassungsliste, in der die jeweiligen Tätigkeiten des Anwalts präzise aufgeführt und mit einem entsprechenden Zeitansatz versehen sind. Multipliziert wird der Zeitansatz mit einem Stundensatz, der bei Übertragung des Mandats ebenfalls vereinbart wird. Dieser kann in der Kanzlei erfragt werden. Die Verwendung von Vergütungsvereinbarungen ist mittlerweile üblich und gerade in den Bereichen des Baurechtes erforderlich, weil ansonsten der anfallende Aufwand bisweilen nicht abgedeckt werden kann.

Nähere Erläuterungen zur Vergütungsvereinbarung können Sie dem nachfolgenden Hinweisblatt entnehmen.